Service

 

“ Es ist vieles wahr, was sich nicht berechnen läßt, so wie sehr vieles, was sich nicht bis zum entschiedenen Experiment bringen läßt “

Goethe

 

 

 

 

Eine sinnvolle Symbiose in Arzt-Patienten-Zusammenarbeit ist die Voraussetzung für die erfolgreiche Therapie!

Darum stelle ich Ihnen hier wichtige Patienteninformation und informative Links zum kostenlosen Download bereit.

 

Informieren Sie sich!

Wissen schafft Lebensqualität.

Dichter und Denker ist eine stehende Wendung, die die Verbindung von Kunst und Wissenschaft in einer Person oder Gruppe bezeichnet.  Eine gute Symbiose von beiden ist wundervoll…..

Suchen Sie geziehlt nach für Sie relevanten Themen. Wenn Sie Fragen, Inputs oder Anregungen haben, sprechen Sie mich an.

Besuchen Sie für aktuelle Informationen und Neuigkeiten auch mein Newsletter, oder meine Facebook Seite – Olga Beckmann Privatarztpraxis Integrative Medizin. Nutzen Sie dort die Kommentar-Funktion, um Fragen zu stellen und mitzudiskutieren!

 

AbrechnungsHinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten:

Ich behandele sowohl privat als auch gesetzlich versicherten Patienten.

Meine Privatpraxis ist  jedoch kein Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Für Privatversicherte richtet sich die Kostenübernahme nach Gebührenordnung für Ärzte und den individuellen Vertragsbedingungen des/der Versicherten. Erfahrungsgemäß werden viele meiner Leistungen durch alle privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.

Die Versorgung der Kassenpatienten in Kassenarztpraxis ist historisch aus der Gründungszeit der Krankenkassen zu erklären. Die kaiserliche Botschaft mit dem Ziel, für die Arbeiter eine Krankenversicherung gegen Krankheit, Unfälle, Invalidität und eine Altersversorgung aufzubauen, wurde im November 1881 verlesen. Das Krankenversicherungsgesetz trat dann am 1. Dezember 1884 in Kraft. Sein Zweck war die medizinische Minimalversorgung von Gesellschaftsschichten, die sich bis dahin eine ärztliche Behandlung überhaupt nicht leisten konnten. Bis heute wird dieser Grundsatz beibehalten obwohl sich die Gesellschaft in den letzten 130 Jahren wesentlich verändert hat.

Der Umfang der Kassenleistung wird heute in § 12 des fünften Bandes des Sozialgesetzbuches mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot geregelt. Zitat den ersten Satzes diesen Paragrafen hier vollständig:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Damit ist verständlich wird: Der Kassenarzt darf die allernotwendigsten Maßnahmen vornehmen. Eine gute, sehr gute oder gar die bestmögliche Versorgung darf ein Kassenarzt nicht anbieten.

Wer in der Schule ein Zeugnis mit Note „ausreichend“ erhält, wird damit kaum eine gute Anstellung finden. Wer gibt sich heute im Alltag schon mit einer ausreichenden Leistung zufrieden? In unserem Leistungsgesellschaft?  Genügt Ihnen eine ausreichende Wohnung, ausreichende Kleidung, ausreichender Urlaub oder ein ausreichendes Auto? Wenn man die massiven Beschränkungen der medizinische Diagnostik und Therapie durch das SGB V sinngemäß auf andere Lebensbereiche überträgt, dürften Kassenpatienten keine Neuwagen fahren, keine neue Schuhe tragen etc., denn dies ist nicht notwendig.

Die Anwendung meine Beratung und Zusammenarbeit mit mir ist nicht kostenlos und auch nicht billig. Wie viel sind wir uns selbst Wert? Sind wir uns billig? Wer will die billig Medizin wenn es um humanistische Existenz geht?

Wir leisten uns heute in vielen Bereichen einen hohen Lebensstandart und eine möglichst gute Versorgung, die bisweilen gar an Luxus grenzt. Bei der Gesundheit reicht den Allermeisten jedoch die Billigmedizin. Ein neues Auto können Sie sich jederzeit kaufen, ein neues gesundes Leben aber nicht. Jeder Einzelne von uns sollte sich diesen Tatsachen stellen und sie überdenken. Dann kann er seine Prioritäten individuell neu festlegen und sein Handeln entsprechend ändern.

Folgende Kosten können auf Sie bei den Ersttermin kommen:

Ziffer 30 GOÄ: Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung – einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakteristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krankheitsfalles, unter Berücksichtigung der Modalitäten, Alternanzen, Kausal- und Begleitsymtome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmittels, einschlißlich Anwendung und Auswertung stadardisierter Fragebogen – 2,3 Faktor =  120,65 Euro / 3,5 Faktor = 183,60 Euro

Ziffer 8 GOÄ: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation – 2,3 Faktor =  34,86 Euro / 3,5 Faktor = 53,04 Euro

Ziffer 800 GOÄ: TCM Diagnostik, Applied Kinesiologie Diagnostik, eingehende neurologische Untersuchung  – 2,3 Faktor = 26,14 Euro / 3,5 Faktor = 38,78 Euro

Ziffer 78 GOÄ: Behandlungsplan für die Therapie mit Naturheilkündlichen Nahrungsergänzungsmittel, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt. Mit Einnahmeplan und Wissenschaftlichen Hintergrund jeder einzelnen Arznei – 3,5 Faktor = 36,78 Euro

Ziffer 33 GOÄ: Strukturierte Ernährungsberatung/Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten – einschließlich Evaluation zur Quelitätssicherung unter Ernährungsgesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standartisierten Fragebogens – 2,3 Faktor = 40,22 Euro / 3,5 Faktor = 61,20 Euro

Ziffer 250 GOÄ: Blutabnahme mittels Spritze, Kanüle aus der Vene – 3,5 Kator = 5,83 Euro

 

Ich freue mich über Ihr Interesse!

Herzlichst, Ihre Olga Beckmann